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Tennisclub Dettingen unter Teck e. V.
Hausordnung
(Tennishütte)
1. Die Benutzung der Tennishütte und seiner Einrichtungen ist nur den Mitgliedern gestattet. Nichtmitglieder haben nur in Begleitung eines Mitgliedes Zutritt. Ausnahmen bilden Veranstaltungen wie Rundenspiele, Meisterschaften und Feste.

2. Die Hütte und ihre Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen sind vom Verursacher voll zu tragen.

3. Der Aufenthaltsraum sowie die Umkleideräume dürfen unter keinen Umständen mit Tennisschuhen betreten werden.

4. Das Hausrecht üben - neben den Vorstandsmitgliedern- der Hüttendienst, sowie der Hüttenwart aus. Den Anordnungen der mit der Wahrung des Hausrechts Beauftragten ist von allen Hausbesuchern Folge zu leisten.

5. Jedes Mitglied hat jederzeit Zutritt zu den Umkleideräumen und zu den Wc's. Tagsüber sind sämtliche Außentüren - einschließlich der Türen zu den Plätzen - nach Verlassen grundsätzlich abzuschließen. Die Haftung für Wertsachen ist ausgeschlossen.
Der Aufenthaltsraum ist während der Tennissaison zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag - Freitag von 18:00 - 21:00 Uhr
Samstag von 14:00 - 21:00 Uhr
Sonntag u.Feiertag von 10:00 - 20:00 Uhr

Bei Verbandsspielen:
Samstag ab 13:30 Uhr
Sonntag ab 8:30 Uhr
Montag wird vom Hüttendienst geregelt.
Längere Öffnungszeiten (innerhalb der Polizeistunde) sind dem Hüttendienst überlassen. Bei Nichtbespielbarkeit der Plätze ist der Hüttendienst zur Öffnung der Tennishütte nicht verpflichtet. Bei Veranstaltungen und Turnieren gelten die gesondert mit dem Vorstand, bzw. Hüttenwart zu vereinbarenden Öffnungszeiten.

6. Hüttendienst
Hüttenwart: Der Hüttenwart regelt den Hüttendienst und ist in Vertretung des Vorstandes weisungsbefugt. Sonderwünsche - Abgeltung des Hüttendienstes in bar - Beanstandungen - Anregungen zum Hüttendienst - sind dem Hüttenwart zu melden.

6.1 Alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahren sind verpflichtet, den Hüttendienst zu übernehmen.

6.2 Bis 31.3. eines jeden Jahres hat sich jedes Mitglied in eine vorbereitete Liste einzutragen. Wer sich bis dahin nicht eingetragen hat, wird auf die offenen Termine zugelost.

6.3 Der Hüttendienst wird wöchentlich eingeteilt von Donnerstag bis einschließlich Mittwoch. Er umfaßt 2 Mitglieder, die sich über die Besetzung absprechen können.

6.4 Der Hüttendienst ist für die Sauberkeit im Haus verantwortlich und übernimmt folgende Aufgaben:
- Anwesenheit während der Öffnungszeiten zum Verkauf des Essens und der Getränke
- Ausübung des Hausrechts.
- Verpflegung der Gastmannschaften und Aktiven.
- Reinigung aller Räume nach Bedarf

Die wöchentliche Hauptreinigung erfolgt durch eine Raumpflegerin.


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